Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Second Reef GmbH – Villa Events

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Firma „Second Reef GmbH, Hinterm Zwinger 14, 92637 Weiden (nachfolgend „Second Reef“ genannt) gelten für alle Verträge mit Kunden über die Miete von Räumlichkeiten, die Miete von Mobiliar sowie Servicedienstleistungen anlässlich der vorstehenden Vermietung.
Sollte der Kunde bei Auftragserteilung entgegen dem Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser AGBs auf eigene Vertragsbedingungen verweisen und nimmt er anschließend dennoch Leistungen der Second Reef ohne Widerspruch an, obgleich in der Auftragsbestätigung von Second Reef erneut auf diese AGBs hingewiesen wurde, erklärt der Kunde mit der Annahme der Leistung konkludent seine Zustimmung zur Einbeziehung dieser AGBs.

1.2 Bei künftigen Verträgen mit Kunden gelten diese einmal einbezogenen AGBs auch ohne erneute ausdrückliche Bezugnahme hierauf.

1.3 Abweichungen und Ergänzungen von der Auftragsbestätigung und diesen AGBs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die im Einzelfall Abbedingung dieser Schriftformerfordernisse selbst.

2. Vertragsabschluss

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Second Reef zustande.

3. Vertragsgegenstand

Second Reef vermietet Räumlichkeiten in der „Villa“ in Weiden, Hinterm Zwinger 14, 92637 Weiden. 

3.1 Der genaue Ort der Räumlichkeiten wird ebenso wie die Dauer der Gebrauchsüberlassung in der Auftragsbestätigung anschließend vereinbart. Die Anmietung von Räumlichkeiten berechtigt nicht zum Zutritt zu anderen Ebenen und Räumen des Gebäudes die nicht angemietet wurden. Der Kunde wird seine Gäste, Lieferanten, Aussteller etc. hierauf hinweisen. Die Nutzung durch den Kunden setzt voraus, dass der Kunde den Zweck der Veranstaltung sowie deren näheren Umstände anlässlich der Anmietung zutreffend gegenüber der Second Reef angegeben hat und anschließend den Zweck vom Kunden auch aufrechterhalten wird.

3.2 Eine Vermietung vom Mobiliar erfolgt anlässlich der Raumvermietung. Die Details sind in der Auftragsbestätigung bezüglich Art, Menge, Ort und Dauer der Bereitstellung geregelt, ebenso der Preis soweit nicht auf eine Preisliste von Second Reef verwiesen wird.

3.3 Second Reef bietet Servicedienstleistungen (z.B. Servicepersonal, Eventmanager, Sanitär und Reinigung, Thekenpersonal etc. nachfolgend Service-Dienstleistungen genannt) an. Zeit, Ort, Preis sind in der Auftragsbestätigung bzw. der aktuellen Preisliste vereinbart.

3.4 Ein Raummietvertrag ist Bedingung für die Wirksamkeit der damit verbundenen Verträge (Ziffern 3.2 bis 3.4) so weit nicht ausdrücklich ein isolierter Vertragsabschluss vereinbart ist.

4. Nutzungsbedingungen

4.1 Die vermieteten Räumlichkeiten in der „Villa“ in Weiden werden dem Kunden so, wie es ist, zur vereinbarten Nutzung überlassen. Second Reef schuldet keine optischen oder sonstigen Änderungen, soweit dies nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart ist. Sollten die Außenanlagen aus Gründen die Second Reef nicht zu verantworten hat (Wetter etc.), nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein, berechtigt dies nicht zur Minderung der vereinbarten Zahlungen. Rauchen ist nur im Außenbereich in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

4.2 Der Kunde ist nicht zur Untervermietung oder zu einer selbständigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

4.3 Second Reef verpflichtet sich, Mieträume und Mobiliar dem Mieter in einem verkehrssicheren, aufgeräumten und sauberen Zustand zu überlassen. Der Kunde wird keine Änderungen an den Mieträumen und dem Mobiliar vornehmen, soweit dies nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sein sollte.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet den Anweisungen der Second Reef Mitarbeiter zu Art und Umfang der Nutzung sowie zur Sicherheit Folge zu leisten und seine Gäste hierzu anzuhalten. Second Reef ist berechtigt, jederzeit Zutritt zu den Mieträumlichkeiten zu verlangen. Das Hausrecht für die Mieträumlichkeiten verbleibt bei Second Reef.

4.5 Die Zufahrt zum Mietobjekt verläuft durch die Weidener Fußgängerzone und unterliegt zeitlichen Zufahrtsbeschränkungen. Diese sind ausdrücklich zu beachten.

4.6 Der Kunde beauftragt einen verantwortlichen Ansprechpartner der Second Reef mit der Planung und Ausführung der Veranstaltung. Diese Aufgabe wird in der Regel vom Second Reef Eventmanager ausgeführt. Die Vergütung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung oder Preisliste.

4.7 Die Durchführung einer Veranstaltung ohne den Eventmanager der Second Reef ist ausdrücklich nicht möglich.

4.8 Eine Veranstaltung mit einem parteipolitischen oder ideologischen Hintergrund, der geeignet ist, Unfriede in die Bevölkerung der Region zu bringen, wird von Second Reef nicht geduldet. Konkrete Hinweise hierauf staatlicherseits begründen ein außerordentliches Rücktritts- und Kündigungsrecht für Second Reef. Es wird vereinbart, dass die Vermietung von Unfrieden ein besonderer Grund für Second Reef ist und dass in diesem Fall vor einem Rücktritt / einer Kündigung keine Abmahnung des Kunden erforderlich ist.

4.9 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass keine Gefährdung von etwaigen Aufführungen, Präsentationen, Darbietungen etc. für Dritte sowie Second Reef ausgehen. Solche Veranstaltungseinlagen sind stets rechtzeitig mit Second Reef abzustimmen. Feuerwerke jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände gänzlich verboten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis für Räume und Mobiliar ergibt sich aus der jeweiligen Preisliste von Second Reef oder der Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich eines Auf- und Abbauaufwandes anlässlich der Rückgabe von Mietsachen der nicht mit dem Mietpreis abgegolten ist sondern entsprechend der jeweiligen Preisliste von Second Reef nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.

5.2 Service Dienstleistungen werden nach Aufwand gemäß Preisliste oder gemäß Auftrags- bestätigung für die vereinbarte Zeit oder die tatsächlich erbrachte Arbeitsdauer berechnet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

5.3 Second Reef ist berechtigt, anfallende Reinigungskosten zu den Preisen ihrer Preisliste in Rechnung zu stellen.

5.4 Alle Preisangaben der Second Reef gelten inklusive einer Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Zahlungsbedingungen
Reservierungsgebühr: 1.000€. Ab Zahlungseingang gilt die verbindliche Reservierung des vereinbarten Termins. 3 Monate vor der Veranstaltung Anzahlung von 50% des geschätzten Auftragsvolumens, zur Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Schlussrechnung mit Berücksichtigung der Reservierungsgebühr und der Anzahlung erfolgt nach Veranstaltungsende und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb 7 Tagen zur Zahlung fällig.

Stornobedingungen

Storno ab Unterschrift bis 3 Monate vor der Veranstaltung 100% der Reservierungsgebühr. 3 Monate bis 4 Wochen vor Veranstaltung 50% der Anzahlungssumme mit Berücksichtigung der Reservierungsgebühr. 4 Wochen vor Veranstaltung bis zum Tag der geplanten Veranstaltung alle bis dahin getätigten Serviceleistungen einschließlich der entstandenen Kosten und die Kosten für das gesamte Grundpaket mindestens jedoch die gesamte Anzahlungssumme. Wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften Feierlichkeiten untersagt sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

 6. Gewährleistung für die Miete / Serviceleistungen

Second Reef gewährleistet für die Dauer der Mietzeit, dass die Räumlichkeiten und das Mobiliar für den vertragsgemäß vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand ist. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn diese schriftlich ausdrücklich als „zugesicherte Eigenschaft“ vereinbart wurde. Etwaige Mängel wird Second Reef umgehend beseitigen. Gelingt die Beseitigung trotz zweiter Versuche nicht und handelt es sich um wesentliche Mängel, ist der Kunde berechtigt den betreffenden Vertrag zu kündigen. Wesentlich ist ein Mangel der zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Mangels erfasst auch die anderen Verträge anlässlich derselben Veranstaltung des Kunden. Ein Aufwendungsersatzanspruch setzt die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands voraus. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Second Reef wird mit Ausnahmen der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

7. Haftung

7.1 Second Reef, ihre Organe und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen haften im Fall der Verletzung von vertragspflichtigen aus Delikt oder aus sonstigem Rechtsgrund begrenzt auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Falle von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflicht) wird auch für Fälle einfacher, nicht aber leichtester Fahrlässigkeit gehaftet, dies nach der Höhe jedoch begrenzt auf den zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbestätigung für Second Reef vorhersehbaren Schaden.

7.2 Die Haftungsbegrenzung dieser Ziffer 7.1 und zuvor aus Ziffer 6 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit des Menschen. 

7.3 Second Reef übernimmt keine Haftung für die vom Kunden oder seiner Lieferanten, Ausstellern und Gästen eingebrachten Sachen in Fällen von Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl oder sonstiger unerlaubter Handlungen dritter. Der Kunde wird seine Gäste, Lieferanten, Aussteller etc. darauf hinweisen. Diese Risiken sollten vom Kunden versichert werden.

7.4 Der Kunde trägt Verantwortung für das vermietete Mobiliar von der Übergabe an den Kunden bis zur Rückgabe an Second Reef.

7.5 Der Kunde haftet für Schäden, die seine Gäste am Eigentum von Second Reef verursachen, gesamtschuldnerisch neben Schädiger. Es wird daher empfohlen, die Mieträume und das angemietete Mobiliar für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau kundenseitig zu versichern.